Eine Schenkung betrifft einen Rechtsakt, bei welchen jemand einen anderen aus seinem Vermögen unentgeltlich bereichert. Dazu muss in Österreich ein Schenkungsvertrag aufgesetzt werden. Die Gegenstände einer Schenkung können Immobilien, Grundstücke und sonstige Sachgüter betreffen.

Von der Errichtung eines widerruflichen Testaments und einer Übergabe bereits zu Lebzeiten ist der sogenannte „Schenkungsvertrag auf den Todesfall“ zu unterscheiden. Dies kann als „Mittelweg“ verstanden werden. Aber was bezeichnet eine Schenkung auf den Todesfall genau? Die Schenkung auf den Todesfall erfolgt erst dann, wenn der Todesfall eingetreten ist. Im Vorfeld des Todesfalls sichert der Geschenkgeber dem Geschenknehmer eine bestimmte Sache für den Fall des eigenen Todes vertraglich zu. Der Geschenkgeber verspricht somit bei seinem Ableben die Übertragung eines bestimmten Vermögensteils an den Geschenknehmer. Wichtig hierzu: Ein vertragliches Widerrufsrecht ist bei dieser Form der Schenkung unzulässig.
Jedenfalls ist ein Schenkungsvertrag mit Notariatsakt erforderlich. Bis zum Versterben des Geschenkgebers verbleibt der Gegenstand der Schenkung in dessen Besitz. Der Unterschied zu einem Testament ist, dass die Schenkung auf den Todesfall nur schwer wieder rückgängig zu machen ist. Gerade dies kann jedoch zu weiterführenden Problemen führen, falls der Geschenkgeber, dann doch noch jemand anderen als Begünstigten einsetzen möchte. Die Wirkung der Schenkung tritt erst mit dem Todesfall ein. Der Geschenkgeber ist an diese Schenkung jedoch gebunden und er kann diese nicht mehr selbstständig widerrufen, da es sich um einen verbindlichen Vertrag handelt.
Ein Testament kann vom Testator zeitlebens abgeändert werden. Bei der Schenkung muss jedoch auch der Geschenknehmer einverstanden sein, wenn der Vertrag rückgängig gemacht werden soll.