Fehler und Risiken, die Anleger unbedingt vermeiden sollten
Man sollte wissen, ob man in offene oder geschlossene Fonds investiert und was die Gefahren dabei sind
Erschienen im Standard, am 14. Juli 2021
Einer der größten Generäle der Geschichte, Napoleon Bonaparte, bemerkte einmal, dass die meisten Kämpfe gewonnen oder verloren werden, lange bevor der erste Schuss gefallen ist. Hätte sich dies so mach vertrösteter Anleger schon frühzeitig zu Herzen genommen, so hätte er keine Schlachten in Erwägung gezogen, die schon im Vorfeld ungünstig stehen. In der Tat setzen sich Anleger vielen vermeidbaren Risiken aus und begehen viele Fehler aufgrund mangelnder Kenntnis über die jeweilige Form von Investments. Dabei lautet ein ehernes Gesetz des Investierens und Geldanlegens: Man soll nur in das investieren, das man auch versteht.
Über die Jahre, in denen ich mich auf dem Feld des Investierens bewege, habe ich viele Anleger getroffen. Dabei war es immer wieder bemerkenswert, dass die überwiegende Anzahl nicht weiß und versteht, worin sie investieren. Die Mehrheit der Anleger und Investoren weiß nicht, ob sie in offene Fonds (Finanzinstrumente nach dem Wertpapieraufsichtsgesetz wie Fonds, übertragbare Wertpapiere wie Aktien und Anleihen) oder in geschlossene Fonds wie Beteiligungen beziehungsweise Veranlagungen investiert – und setzt sich so unvorhersehbaren Risiken aus, die vermieden werden könnten.
Geschlossene Fonds
In der Praxis wird für Beteiligungen beziehungsweise Veranlagungen häufig der Begriff geschlossene Fonds verwendet und für liquide, übertragbare Wertpapiere werden offene Fonds herangezogen. Eine Unterscheidung dieser beiden Investmentmöglichkeiten ist von fundamentaler Bedeutung, da daraus erhebliche steuerliche und rechtliche Konsequenzen resultieren, die sich erheblich auf die Renditen auswirken und manchen Anleger bereits “zu Fall brachten”. Crowdinvesting oder geschlossene Fonds investieren zumeist in Sachwertanlagen wie Immobilien, Schiffe oder Windräder und vieles mehr. Dazu werden häufig rechtlich eigenständige Gesellschaften gegründet, und Anleger werden nachrangigen Darlehensgebern gleichgestellt.
Kommt es zu einer Insolvenz des jeweiligen Unternehmens, erfolgt die Befriedigung der nachrangigen Gläubiger, nachdem Banken, andere Finanzinstitutionen und alle Gläubiger ihre Vermögenswerte zurückbekommen haben. Es wird häufig vergessen, dass es sich bei dieser Form des Investierens um Risikokapital handelt und es zu einem Totalausfall des jeweiligen investierten Betrages kommen kann. So muss deswegen eine Erklärung, beispielsweise aufgrund des Alternativfinanzierungsgesetzes, abgegeben werden, dass der investierte Betrag nicht einen bestimmten Prozentsatz am durchschnittlichen Monatseinkommens beziehungsweise frei verfügbaren Vermögen übersteigt. Neben diesem Totalverlustrisiko kommt das Liquiditätsrisiko hinzu, da Veranlagungen meist nicht handelbar sind und ein Ausstieg erst gegen Ende der Laufzeit möglich ist. Ein weiteres Risiko stellt die Bewertung dar, da diese Produkte zumeist nicht über Börsen gehandelt werden. Das Streuungsrisiko ist das meist unterschätzte Risiko, da die meisten dieser Veranlagungen nicht gestreut sind. Doch könnten Anleger durch Risikostreuung die Gewinnchancen verbessern und/oder Verlustrisiken vermindern.
Offene Fonds und Wertpapiere
Offene Fonds (unterschiedlichste Formen davon) unterliegen dem Investmentfondsgesetz und investieren zumeist in Wertpapiere. Diese Wertpapiere werden bei einer Depotbank verwahrt. Nach dem österreichischen Investmentfondsgesetz sind offene Fonds vom Vermögen der Fondsgesellschaft streng getrennt. Diese Trennung gilt ebenso für die Depotbank, die Wertpapiere und Fonds als Sondervermögen verwahrt. Dies hat zur Folge, dass das Vermögen und der Zugriff darauf für die Anteilsinhaber erhalten bleibt – und das selbst im Falle einer Insolvenz der jeweiligen Fondsgesellschaft oder Depotbank. Diese Konkurssicherheit betrifft die Fondsanteile und nicht die im Fonds enthaltenen Wertpapiere. Verfügbarkeit, Liquidität und Bewertung sind ebenso anders als geschlossene Fonds zu beurteilen.
Abgesehen von der empfohlenen Mindestbehaltedauer können Anleger und Investoren ihre Anteile an den Fonds laufend zum aktuellen Rechenwert zurückgeben und über ihre Vermögenswerte jederzeit verfügen. Eine weitere wichtige Eigenschaft von offenen Fonds ist die breite Streuung des Fondsvermögens. Durch Hinzunahme einer Vielzahl von Wertpapieren kann eine Risikoreduktion gegenüber nur einer einzigen Beteiligung oder Veranlagung erreicht werden.
Risiken im Vorfeld vermindern
Da offene Fonds als Sondervermögen behandelt werden und andere “Sicherungsmechanismen” wie Haftungsdächer, die Anlegerentschädigung oder die Einlagensicherung für ein Verrechnungskonto greifen, sind die Vorteile dieser Art des Investments nicht von der Hand zu weisen. Die Gegenüberstellung mit geschlossenen Fonds, neuerdings vermehrt Crowdinvesting oder nachrangiger Darlehen, zeigt, dass damit erhebliche Risiken verbunden sind, jedoch diese von den meisten Anlegern nicht verstanden werden und sich so erheblichen Risiken aussetzen. Folglich können auch keine Maßnahmen ergriffen werden, um sich als Anleger und Investor davor zu schützen.
Die beiden Formen der Investitionen haben jedoch erhebliche Auswirkungen auf die Renditen, das Verlustrisiko und die nachsteuerlichen Erträgen für die Anleger. So fallen Zinsgewinne aus einem Nachrangdarlehen in die volle Tarifbesteuerung und können so schnell 50 Prozent der Rendite für die Anleger und Investoren kosten (unterstellt man keinerlei steuerlichen Konstruktionen professioneller beziehungsweise institutioneller Anleger). Bezieht man die jährlichen Preissteigerungen ein (Inflation), so rechnen sich die nachsteuerlichen Renditen dieser Art der Investments kaum, um die erläuterten Risiken dieser geschlossenen Fonds (Streuungsrisiko, Bewertungsrisiko, Liquiditätsrisiko, Totalverlustrisiko) wieder wettzumachen. Durch Kenntnis der unterschiedlichen Formen von Investments und der potenziellen Risiken können durch kluges und umsichtiges Vorgehen jedoch bereits im Vorfeld die meisten dieser Fallstricke weitestgehend vermindert werden. (Bernhard Führer, 14.7.2021)