Erschienen im Standard im März 2021

2003 wurde die neue Zukunftsvorsorge von dem mittlerweile abgelösten Finanzminister Karl-Heinz Grasser hochgelobt und viel gepriesen. Vor allem sollte in inländische Wertpapiere investiert werden, nicht zuletzt um die nationalen Finanz- und Kapitalmärkte zu beleben (ebenso mangelhaft vor dem Hintergrund einer geeigneten Risikostreuung zu beurteilen). Inzwischen gab es zwei gesetzliche Novellen, welche die Höhe des Aktienanteils reduziert haben und nunmehr ebenso einen Teil internationaler Aktien erlauben.

Die Ankündigungen der damaligen schwarz-blauen Regierung erfüllten sich jedoch nicht. Die Zahl der von der Regierung eingeführten Zukunftsvorsorge ist rückläufig. Die Veranlagungs-Rendite ist mehrmalig negativ und das noch vor Kapital-Garantien und anderen Gebühren. Der anfänglich provisionsgetriebene Verkauf wurde immer mehr zurückgefahren und Anbieter zogen sich zunehmend aus dem Markt zurück. Die Renditen für diese Art der Vorsorge lagen bei etwas mehr als 2 Prozent und sind in etwa gleichauf mit den jährlichen Kaufkraftverlusten (Inflation). Aufgrund der hohen Gesamtkosten bleiben den Kunden unterm Strich häufig jedoch weniger als 1 Prozent übrig. Darüber kann auch der Entfall der Versicherungssteuer und Kapitalertragssteuer nicht hinwegtäuschen. Hinzu kommt, dass die Höhe der Prämie durch das Sparpaket 2012 halbiert wurde. Wird die Kapitalgarantie schlagend sieht es dann schon wieder ganz anders aus. Wie aus den mageren vergangenen Renditen hervorgeht, sind diese Produkte in einem derartigen Kapitalumfeld nicht mehr sinnvoll umzusetzen. Dies ist vor allem (I) auf den vorgeschriebenen, verpflichtenden Aktienanteil in einem engen Markt wie Österreich und (II) die Kosten für die Kapitalgarantie zurückzuführen.

Daraus resultiert folglich:
Weitgehend einig ist man sich, dass attraktive Adaptierungen der Zukunftsvorsorge nötig sind, ansonsten wird diese ein Auslaufmodell sein (das belegen auch die Zahlen). Dabei wurde auch schon angedacht eine private Pflegevorsorge in die staatlich geförderte Zukunftsvorsorge einzuschließen. Dies vor dem Hintergrund, dass bis 2050 rund 750.000 Personen pflegebedürftig sein werden (derzeit sind es 450.000).
Es stimmt, kein anderes gefördertes Produkt in der privaten Vorsorge hat vergleichbare steuerliche Vorteile. Dennoch wurde die Zukunftsvorsorge vom Gesetzgeber mangelhaft konstruiert, da keine vernünftigen Renditen damit zu erzielen sind. Beispielsweise gibt es nur die Verrentung; Kapitalablöse erfolgt nur mit Nachversteuerung; ebenso kann die Veranlagung in Aktien nicht geändert werden. Die Erfahrungen zeigen ebenso, dass mit den erläuterten Garantien und Versicherungsverträgen die gewünschten Resultate ausbleiben. Häufig werden Kunden über lange Zeitspannen gebunden und können diese Verträge überhaupt nicht oder nur mit Abschlägen beenden.